Family Office:
Ab welchem Vermögen?
Ein eigenes Family Office lohnt sich erst bei sehr großen Vermögen. Für alle anderen gibt es Wege, dieselben Aufgaben günstiger zu erledigen.
Ein eigenes Single Family Office mit angestellten Fachleuten gilt in der Branche meist erst bei Vermögen im dreistelligen Millionenbereich als wirtschaftlich. Der European Family Office Report 2024 von Campden Wealth und HSBC nennt Familien mit mehr als 150 Mio. US-Dollar Privatvermögen als typische Kandidaten. Der Grund sind hohe feste Kosten für Personal, Räume und Systeme, die jedes Jahr anfallen: Bei den befragten Family Offices mit weniger als 500 Mio. US-Dollar verwaltetem Vermögen lagen die Betriebskosten im Schnitt bei 2,6 Mio. US-Dollar pro Jahr, also gut 1 % des verwalteten Vermögens. Darunter organisieren Familien ihr Vermögen meist mit einem Multi Family Office, mit ihren Beratern oder selbst mit einer Family-Office-Software.
Wichtiger als die reine Höhe des Vermögens ist seine Struktur. Wer mehrere Gesellschaften, Immobilien, Depots und Beteiligungen besitzt, braucht schon bei deutlich kleineren Vermögen einen geordneten Überblick und klare Abläufe.
Was macht ein Family Office?
Ein Family Office organisiert das Vermögen einer Familie. Es hält den Überblick über Konten, Depots, Immobilien und Gesellschaften, kümmert sich um Belege, Zahlungen und Fristen, erstellt Berichte und arbeitet mit Steuerberatern, Banken und Anwälten zusammen. Viele Family Offices begleiten außerdem Themen wie Nachfolge und Vorsorge.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Single Family Office
Ein eigenes Team arbeitet ausschließlich für eine Familie. Das bietet die meiste Kontrolle und Vertraulichkeit, verursacht aber die höchsten laufenden Kosten. Laut UBS Global Family Office Report 2025, für den 317 Family Offices mit durchschnittlich 1,1 Mrd. US-Dollar verwaltetem Vermögen befragt wurden, kostete allein der Betrieb, also Personal, Räume und IT, im Jahr 2024 im Schnitt rund 0,4 % des verwalteten Vermögens. Zwei Drittel davon entfielen auf Personal.
Entsprechend selten sind Single Family Offices: Deloitte schätzt ihre Zahl weltweit auf rund 8.000, davon etwa 2.000 in Europa (Stand 2024).
Multi Family Office
Ein Dienstleister betreut mehrere Familien. Kommerzielle Multi Family Offices betreuen laut dem Bericht von Campden Wealth und HSBC häufig Familien mit weniger als 150 Mio. US-Dollar Vermögen. Die Kosten verteilen sich, dafür geben Sie Daten und Abläufe an Dritte. Die Vergütung richtet sich häufig nach der Höhe des betreuten Vermögens.
Family-Office-Software in Eigenregie
Sie selbst oder Ihre Assistenz erledigen die Arbeit, unterstützt von einer Software, die Konten, Belege und die gesamte Struktur zusammenführt. Für Steuern und Recht bleiben Ihre Berater zuständig.
Multi Family Office: Ab welchem Vermögen?
Eine gesetzliche Mindestgrenze gibt es nicht. Jedes Multi Family Office legt selbst fest, ab welchem Vermögen es Familien betreut. Nach der Einordnung von Campden Wealth und HSBC liegt der typische Bereich unterhalb von 150 Mio. US-Dollar, also dort, wo sich ein eigenes Single Family Office meist noch nicht rechnet. Weil sich die Vergütung häufig nach dem betreuten Vermögen richtet, steigen die Kosten mit dem Vermögen mit.
Vor einer Entscheidung lohnt es sich, diese Punkte zu klären:
- Ab welchem Vermögen nimmt das Haus neue Familien auf, und welche Teile des Vermögens zählen dazu?
- Wie setzt sich die Vergütung zusammen, und welche Leistungen kosten extra?
- Wer hat Zugriff auf Ihre Konten, Belege und Daten?
- Wie kommen Sie bei einem Wechsel an Ihre vollständigen Unterlagen?
Family Office und Steuern
Ein Family Office ist keine Rechtsform und hat keine eigenen Steuerregeln. Wie Erträge und Kosten besteuert werden, hängt davon ab, wo das Vermögen liegt: im Privatvermögen der Familie oder in einer Gesellschaft, etwa einer vermögensverwaltenden GmbH. Der folgende Überblick beschreibt die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Steuerberatung.
Vermögen im Privatvermögen
Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 % nach § 32d EStG, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die tatsächlichen Kosten der Verwaltung lassen sich dabei nicht abziehen: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gilt nur der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Gebühren für ein Multi Family Office oder eigenes Personal senken die Steuer auf Kapitalerträge also nicht. Bei Einkünften aus Vermietung können Verwaltungskosten dagegen als Werbungskosten abziehbar sein.
Vermögen in einer GmbH
Viele Familien halten Beteiligungen über eine GmbH. Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften bleiben dort nach § 8b KStG bei der Körperschaftsteuer im Ergebnis zu 95 % steuerfrei, weil 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Für Dividenden gilt das nur, wenn die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 10 % betrug. Für die Gewerbesteuer gelten eigene Voraussetzungen.
Die Körperschaftsteuer beträgt bis 2027 15 % und sinkt danach schrittweise auf 10 % ab 2032 (§ 23 KStG). Dazu kommen Solidaritätszuschlag und in der Regel Gewerbesteuer. Eine Gesellschaft, die nur eigenen Grundbesitz und daneben eigenes Kapitalvermögen verwaltet, kann die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG nutzen. Dann entfällt die Gewerbesteuer auf den Teil des Gewinns, der auf die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Die Bedingungen dafür sind eng.
Kosten für Personal, Berater oder Software sind in der GmbH grundsätzlich Betriebsausgaben. Schüttet die GmbH Gewinne an die Familie aus, werden diese dort noch einmal besteuert, im Privatvermögen in der Regel mit der Abgeltungsteuer.
Was das für die Organisation bedeutet
Jede Gesellschaft bringt eigene Pflichten mit: Buchführung, Steuererklärungen, Jahresabschluss und Aufbewahrung der Unterlagen. Je mehr Ebenen Ihre Struktur hat, desto wichtiger ist es, Belege und Zahlen je Gesellschaft getrennt zu führen und trotzdem den Gesamtüberblick zu behalten. Wie das gelingt, beschreibt der Ratgeber Holding-Vermögen übersichtlich verwalten. Welche Struktur in Ihrem Fall steuerlich sinnvoll ist, klärt Ihr Steuerberater.
Woran Sie erkennen, dass eine Tabelle nicht mehr reicht
- Ihr Vermögen verteilt sich auf mehrere Gesellschaften, etwa eine Holding mit Tochtergesellschaften.
- Sie besitzen Immobilien mit Mietern, Verträgen und Darlehen.
- Mehrere Personen arbeiten mit: Familie, Assistenz, Verwaltung und Steuerberater.
- Das Zusammensuchen von Belegen für den Steuerberater kostet regelmäßig Zeit.
- Im Ernstfall wüsste Ihre Familie nicht, wo welche Unterlagen liegen.
Bei hohen privaten Einkünften wird Ordnung auch zur Pflicht: Wer im Jahr mehr als 500.000 Euro positive Einkünfte erzielt, etwa aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Gehalt, muss nach § 147a der Abgabenordnung die Unterlagen zu diesen Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre aufbewahren. Ab dem 1. Januar 2027 liegt die Grenze bei 750.000 Euro. Was in Ihrem Fall gilt, klärt Ihr Steuerberater.
Treffen mehrere Punkte zu, lohnt sich eine feste Struktur, auch ohne eigenes Family Office. Einen Vergleich finden Sie im Ratgeber Excel oder Family-Office-Software?
Wo Finaure passt
Finaure liefert die Werkzeuge eines Family Office als Software, die Sie selbst bedienen: konsolidierte Übersicht, Zahlungsfreigaben, Controlling, Berichte und Vorsorge. Eigenes Personal oder ein Einführungsprojekt brauchen Sie dafür nicht. Beratung leistet Finaure nicht, dafür bleiben Ihre Berater zuständig.
Die Stufen richten sich nur nach Ihrem Bruttovermögen und enthalten alle Funktionen, Details auf der Preisseite. Für sehr große Vermögen gibt es mit Individual ein eigenes Angebot mit persönlicher Ansprechperson.
Quellen
- Campden Wealth und HSBC Global Private Banking: The European Family Office Report 2024
- UBS: Global Family Office Report 2025
- Deloitte Private: Defining the Family Office Landscape 2024
- § 147a Abgabenordnung
- § 20 Einkommensteuergesetz
- § 32d Einkommensteuergesetz
- § 8b Körperschaftsteuergesetz
- § 23 Körperschaftsteuergesetz
- § 9 Gewerbesteuergesetz
Weitere Ratgeber
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