Holding-Vermögen
übersichtlich verwalten.
Eine Holding bündelt Beteiligungen, Immobilien und Liquidität. Damit der Überblick bleibt, braucht es eine klare Struktur und aktuelle Zahlen.
Holding-Vermögen bleibt übersichtlich, wenn drei Dinge stimmen: Die Eigentümerstruktur ist vollständig abgebildet, die Zahlen werden über alle Gesellschaften zusammengeführt, und Belege und Fristen sind der richtigen Gesellschaft zugeordnet. Mit Tabellen und Ordnern gelingt das bei wenigen Gesellschaften. Mit wachsender Struktur hilft eine Software, die diese Zusammenhänge kennt.
Warum Holding-Strukturen schnell unübersichtlich werden
Eine Holding hält Anteile an anderen Gesellschaften, die ihrerseits Immobilien, Beteiligungen oder operative Geschäfte besitzen. Jede Gesellschaft hat eigene Konten, Belege und Fristen, dazu kommen Zahlungen zwischen den Gesellschaften und viele Beteiligte: Steuerberater, Hausverwaltung, Banken und Familie. So muss etwa jede GmbH ihren Jahresabschluss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag an das Unternehmensregister übermitteln (§ 325 HGB). Wer wissen will, wie viel der Familie insgesamt gehört, muss alle Ebenen zusammenrechnen.
Die Struktur vollständig abbilden
Am Anfang steht ein vollständiges Bild: Personen, Holding, Tochtergesellschaften, Immobiliengesellschaften, Stiftungen und Privatvermögen, verbunden über die tatsächlichen Beteiligungsquoten. Wichtig ist, Anteile über alle Ebenen durchzurechnen. Ein Beispiel: Hält die Familie 60 % an einer Holding und die Holding 50 % an einer GmbH, gehören der Familie wirtschaftlich 30 % dieser GmbH.
Diese wirtschaftliche Durchrechnung ist nicht dasselbe wie die Frage, wer im Transparenzregister als wirtschaftlich Berechtigter gilt. Dort kommt es nach § 3 des Geldwäschegesetzes darauf an, ob eine Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder kontrolliert. Mittelbar heißt dabei vor allem: über Gesellschaften, die sie beherrscht. Jede GmbH der Struktur muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dort melden. Die Einordnung im Einzelfall übernehmen Ihre Berater.
Zahlen über alle Gesellschaften zusammenführen
Für den Gesamtblick werden die Zahlen der einzelnen Gesellschaften konsolidiert. Dabei fallen Zahlungen und Forderungen zwischen eigenen Gesellschaften heraus, damit nichts doppelt zählt. Bei Beteiligungen unter 100 % fließt nur der eigene Anteil ein. Eine Liquiditätsvorschau zeigt zusätzlich, welche Zahlungen, zum Beispiel erwartete Mieten, in den nächsten Monaten eingehen.
Dieser Gesamtblick ist ein Werkzeug zur Steuerung und ersetzt keinen gesetzlichen Konzernabschluss. Ob eine Holding einen Konzernabschluss aufstellen muss, regelt das HGB. Kleinere Gruppen sind nach § 293 HGB davon befreit, etwa solange sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei von drei Grenzen nicht überschreiten: zusammengerechnet 30 Mio. Euro Bilanzsumme, 60 Mio. Euro Umsatz und 250 Beschäftigte. Die Prüfung übernimmt Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Belege, Fristen und Übergabe je Gesellschaft
Jeder Beleg gehört zu einer Gesellschaft und oft zu einem Objekt. Werden Belege gleich beim Eingang richtig zugeordnet und geprüft, kann der Steuerberater jede Gesellschaft ohne Rückfragen bearbeiten. Die Ordnung zahlt sich lange aus: Jede Gesellschaft muss ihre Unterlagen grundsätzlich über Jahre aufbewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre (§ 147 Abgabenordnung, § 257 HGB). Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres. Fristen wie Zinsbindungen, Kündigungsfristen oder Kapitalabrufe sollten an einer Stelle überwacht werden.
Festlegen, wer was sehen darf
In einer Holding arbeiten oft viele Menschen mit. Nicht jeder soll alles sehen: Die Hausverwaltung braucht die Immobilien, der Steuerberater die Belege, die Familie den Gesamtblick. Rechte sollten sich deshalb je Gesellschaft und bis zum einzelnen Objekt vergeben lassen.
So hilft Finaure
Finaure bildet die echte Eigentümerstruktur ab und konsolidiert darüber: eine konsolidierte GuV, die Verrechnungen zwischen eigenen Gesellschaften herausrechnet, Quotenkonsolidierung, Beteiligungen mit Kennzahlen, Cashflows und Fristen sowie eine Liquiditätsvorschau mit erwarteten Mieten. Belege liest die KI und ordnet sie Gesellschaft und Objekt zu, Rollen vergeben Sie je Entität. Mehr dazu unter Funktionen und in der Doku zur Strukturübersicht.
Quellen
- § 3 Geldwäschegesetz (wirtschaftlich Berechtigter)
- § 20 Geldwäschegesetz (Transparenzregister)
- § 147 Abgabenordnung (Aufbewahrung)
- § 257 HGB (Aufbewahrung)
- § 293 HGB (größenabhängige Befreiungen)
- § 325 HGB (Offenlegung)
Weitere Ratgeber
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